Bau der drei Windräder vom Verwaltungsgericht Augsburg gestoppt.

Langlaufgebiet Wenglinger Steige

In der gestrigen Sitzung (11. Oktober) des Verwaltungsgerichts Augsburg wurden die Genehmigungen des Landratsamts Ostallgäu für den Bau der drei Windräder oberhalb von  Apfeltrang aufgehoben. Eine Berufung gegen das Urteil beim Verwaltungsgerichtshof München wurde zugelassen. Es bleibt nun abzuwarten, ob die Firma Modwind AG Berufung einlegen wird und wie dann der VGH urteilt.

Für alle Langläufer bedeutet das Augsburger Urteil erst mal einen Aufschub. Der Langlaufsaison an der Wenglinger Steige sollte – zumindest in diesem Winter – nichts im Wege stehen.